Bebauungsplan
Bebauungsplan – Rechtsverbindlicher Plan einer Gemeinde, der Art und Maß der baulichen Nutzung eines Gebiets festlegt — z. B. Gebäudehöhe, Bauweise und Dachform
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Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan (B-Plan) ist ein rechtsverbindlicher Bauleitplan nach dem Baugesetzbuch (BauGB), der von der Gemeinde für ein bestimmtes Gebiet aufgestellt wird. Er legt die zulässige bauliche Nutzung rechtsverbindlich fest.
Wichtige Festsetzungen
| Kürzel | Bedeutung | Beispiel |
|---|---|---|
| WR | Reines Wohngebiet | Nur Wohnen |
| WA | Allgemeines Wohngebiet | Wohnen + verträgliches Gewerbe |
| MI | Mischgebiet | Wohnen + Gewerbe gleichberechtigt |
| GE | Gewerbegebiet | Überwiegend Gewerbe |
| GRZ | Grundflächenzahl | 0,4 = 40 % des Grundstücks überbaubar |
| GFZ | Geschossflächenzahl | 0,8 = 80 % der Grundstücksfläche als Geschossfläche |
| Z | Zahl der Vollgeschosse | II = max. 2 Vollgeschosse |
| FH | Firsthöhe | 9,50 m = maximale Gebäudehöhe |
| TH | Traufhöhe | 6,00 m = maximale Traufhöhe |
| DN | Dachneigung | 35°–45° |
| o/g | Offene/geschlossene Bauweise | o = Einzelhäuser, g = Reihenbebauung |
Planzeichen und Linien
| Zeichen | Bedeutung |
|---|---|
| Rote Linie | Baugrenzen — Gebäude darf nicht darüber hinaus ragen |
| Blaue Linie | Baulinie — Gebäude muss auf dieser Linie stehen |
| Schraffur | Überbaubare Grundstücksfläche |
| Grüne Flächen | Grünflächen, Bepflanzungspflicht |
| Pfeile | Firstrichtung |
Auswirkungen auf Handwerksarbeiten
| Festsetzung | Relevanz für Handwerker |
|---|---|
| Dachform/-neigung | Bestimmt Material und Konstruktion |
| Fassadengestaltung | Farbe, Material oft vorgeschrieben |
| Einfriedung | Zaunhöhe, Material reguliert |
| Stellplatzpflicht | Anzahl PKW-Stellplätze pro Wohnung |
| Baumfällgenehmigung | Baumschutz-Satzung beachten |
Abweichungen und Befreiungen
| Möglichkeit | Voraussetzung |
|---|---|
| Ausnahme (§ 31 Abs. 1) | Im B-Plan bereits als Ausnahme vorgesehen |
| Befreiung (§ 31 Abs. 2) | Grundzüge der Planung nicht berührt, städtebaulich vertretbar |
Tipp: Befreiungen müssen vor Baubeginn beim Bauamt beantragt werden. Ein nachträglicher Antrag ist deutlich schwieriger durchzusetzen.
Tipps vom Profi
- B-Plan vor der Planung lesen — nicht erst beim Bauantrag
- Textliche Festsetzungen beachten — oft wichtiger als der zeichnerische Teil
- Bei Altbauten: Prüfen, ob Bestandsschutz greift oder aktuelle Festsetzungen gelten
- Nachbarbeteiligung: Bei Befreiungen müssen meist die Nachbarn zustimmen
- Handwerker-Tipp: Immer den Architekten/Bauherrn fragen, welche äußeren Gestaltungsvorgaben gelten
Häufige Fragen zu Bebauungsplan
Was regelt der Bebauungsplan?
Der Bebauungsplan (B-Plan) regelt, was auf einem Grundstück gebaut werden darf: Gebäudehöhe, Geschosszahl, Dachform, Abstandsflächen, überbaubare Fläche und die Art der Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Mischgebiet).
Wo finde ich den Bebauungsplan?
Beim örtlichen Bauamt, auf der Website der Gemeinde oder über Geoportale der Bundesländer. Bebauungspläne sind öffentlich einsehbar.
Was passiert, wenn kein Bebauungsplan existiert?
Dann gilt § 34 BauGB (Innenbereich) — das Bauvorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Im Außenbereich (§ 35) ist Bauen grundsätzlich nur privilegiert zulässig.
