Baukindergeld
Baukindergeld – Ehemalige staatliche Förderung für Familien beim Ersterwerb von Wohneigentum
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Was war das Baukindergeld?
Das Baukindergeld war eine staatliche Zuschussförderung für Familien mit Kindern beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum. Das Programm lief am 31.03.2021 aus (Kaufvertrag/Baugenehmigung).
Förderbedingungen (historisch)
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Zeitraum | 2018 – 2021 |
| Zuschuss | 12.000 € pro Kind |
| Auszahlung | 10 Jahre × 1.200 €/Kind |
| Einkommensgrenze | 90.000 € + 15.000 €/Kind |
| Voraussetzung | Erstmaliger Erwerb, selbst genutzt |
Beispiel
Familie mit 2 Kindern:
- 2 × 12.000 € = 24.000 € Zuschuss
- Über 10 Jahre ausgezahlt
Status heute
❌ Das Baukindergeld ist ausgelaufen und wurde nicht erneuert.
Aktuelle Alternativen (2026)
| Förderung | Beschreibung |
|---|---|
| KfW Wohneigentumsprogramm (124) | Kredit bis 100.000 € |
| KfW Klimafreundlicher Neubau | Für energieeffiziente Neubauten |
| Landesförderungen | Je nach Bundesland |
| Wohn-Riester | Steuervorteile mit Riester-Guthaben |
Länder-Programme für Familien
| Bundesland | Programm |
|---|---|
| Bayern | Bayerisches Wohnungsbauprogramm |
| NRW | NRW.BANK Wohneigentum |
| Baden-Württemberg | L-Bank Wohneigentum |
Programme wechseln häufig – aktuellen Stand prüfen.
Tipp
Auch wenn es kein Baukindergeld mehr gibt:
- Landesförderungen prüfen
- KfW-Programme nutzen
- Energieberatung für maximale Förderung
- Wohn-Riester als Alternative