Wanddurchbruch
Wanddurchbruch – Geplante Öffnung in einer Wand für Türen, Fenster oder offene Raumgestaltung – bei tragenden Wänden nur mit Statik
1 Min. Lesezeit
Was ist ein Wanddurchbruch?
Ein Wanddurchbruch ist das gezielte Entfernen eines Wandteils, um eine Öffnung für Türen, Fenster oder offene Raumgestaltung zu schaffen. Bei tragenden Wänden ist immer eine statische Berechnung erforderlich — es muss ein Sturz (Stahlträger, Betonbalken) eingebaut werden, der die Last der darüberliegenden Geschosse aufnimmt.
Tragende vs. nicht-tragende Wand
| Merkmal | Tragende Wand | Nicht-tragende Wand |
|---|---|---|
| Dicke | 17,5–24+ cm | 7–11,5 cm |
| Material | Vollziegel, KS, Beton | Gipsdielen, Hohlblock, [Trockenbau](/lexikon/trockenbau-begriff) |
| Verlauf | Über mehrere Geschosse | Oft nur ein Geschoss |
| Deckenauflager | Decke liegt auf | Decke liegt nicht auf |
| Statiker nötig? | ✅ Immer | ❌ In der Regel nicht |
| Durchbruch-Kosten | 1.500–4.000 € | 200–800 € |
WARNUNG: Eine falsche Einschätzung kann zum Deckeneinsturz führen! Im Zweifel IMMER einen Statiker beauftragen.
Ablauf bei tragender Wand
| Schritt | Beschreibung | Dauer |
|---|---|---|
| 1. Statiker | Berechnung Sturz, Auflagerkräfte | 1–2 Wochen |
| 2. Genehmigung | Baugenehmigung / Standsicherheitsnachweis | 2–8 Wochen |
| 3. Abstützung | Sprießen unter der Decke (Last umleiten) | 1 Stunde |
| 4. Schlitze stemmen | Auflager für Stahlträger beidseitig | 2–4 Stunden |
| 5. Träger einsetzen | Stahlprofil (IPE/HEB) einlegen und vermörteln | 2 Stunden |
| 6. Wandteil entfernen | Abbruchhammer, von oben nach unten | 2–4 Stunden |
| 7. Verputzen | Leibungen, Sturzverkleidung, Übergang | 1 Tag |
| 8. Sprießen entfernen | Erst nach Aushärtung (24–48 h) | — |
Kosten (Richtwerte 2026)
| Position | Nicht-tragend | Tragend |
|---|---|---|
| Statiker (Berechnung) | — | 500–1.500 € |
| Baugenehmigung | — | 200–500 € |
| Abbrucharbeiten | 200–500 € | 500–1.500 € |
| Stahlträger (Material) | — | 200–800 € |
| Sturzeinbau | — | 500–1.000 € |
| Entsorgung (Bauschutt) | 50–150 € | 100–300 € |
| Putz + Maler | 100–300 € | 200–500 € |
| Gesamt | 350–950 € | 2.000–6.000 € |
Genehmigungen
| Situation | Genehmigung nötig? |
|---|---|
| Nicht-tragende Wand entfernen | ❌ Nein (aber: in ETW WEG-Beschluss) |
| Tragende Wand: Durchtür | ✅ Statik + meist Baugenehmigung |
| Tragende Wand: komplett entfernen | ✅ Statik + Baugenehmigung |
| Denkmalgeschütztes Gebäude | ✅ Denkmalschutz-Genehmigung zusätzlich |
| Mietwohnung | ✅ Schriftliche Vermieter-Genehmigung |
Häufige Fehler
| Fehler | Problem | Lösung |
|---|---|---|
| Tragende Wand ohne Statiker entfernt | Deckendurchbiegung, Rissbildung, Einsturzgefahr | Immer Statiker vor dem Durchbruch |
| Sprießen zu früh entfernt | Sturz noch nicht voll tragfähig | Mind. 48 h Aushärtezeit |
| Leitungen nicht geprüft | Strom-/Wasserleitung angebohrt | Leitungssucher + Plan prüfen |
| Kein Randanschluss am Träger | Schallbrücke, Wärmebrücke | Neopren-Streifen unter Auflager |
| In Mietwohnung ohne Genehmigung | Rückbaupflicht + Schadensersatz | Vorab schriftlich beim Vermieter genehmigen |
👷♂️
Meister-Tipp
Wanddurchbrüche in tragenden Wänden sind kein DIY-Projekt. Jedes Jahr sehe ich Fälle, wo ohne Statiker losgestemmt wurde und die Decke 2–3 cm durchhängt. Das lässt sich nachträglich nur mit enormem Aufwand beheben. Mein Rat: 500 Euro für den Statiker ausgeben, 2.000 Euro für den Fachbetrieb — und dafür 20 Jahre Ruhe. Das ist die billigste Versicherung, die es gibt.
Häufige Fragen zu Wanddurchbruch
Was kostet ein Wanddurchbruch?
Nicht-tragende Wand (z. B. Durchreiche): 200–800 €. Tragende Wand (inkl. Stahlträger): 1.500–4.000 €. Hinzu kommen Statiker (500–1.500 €), ggf. Baugenehmigung (200–500 €) und Nacharbeiten (Putz, Maler). Gesamtkosten bei tragender Wand: 2.500–6.000 €.
Woran erkennt man eine tragende Wand?
Tragende Wände sind meist 17,5–24 cm dick (Vollziegel, Beton, Kalksandstein), verlaufen über mehrere Geschosse und stehen senkrecht zu den Deckenbalken. ABER: Sichere Aussage nur durch Statiker möglich! Niemals auf eigene Einschätzung vertrauen.
Braucht man für einen Wanddurchbruch eine Genehmigung?
Für tragende Wände: In den meisten Bundesländern ist eine Baugenehmigung oder zumindest eine statische Berechnung + Standsicherheitsnachweis nötig. Für nicht-tragende Wände: In der Regel genehmigungsfrei. In Eigentumswohnungen: Immer Zustimmung der WEG erforderlich.
Wie wird ein Wanddurchbruch in einer tragenden Wand gemacht?
1. Statiker berechnet Sturz (Stahlträger). 2. Abstützung (Sprießen) der Decke. 3. Schlitze für Stahlträger stemmen. 4. Träger einsetzen und vergießen. 5. Wandteil unter dem Träger herausbrechen. 6. Putz und Anschlüsse herstellen. Dauer: 1–2 Tage.
Darf man in einer Mietwohnung einen Wanddurchbruch machen?
Nur mit schriftlicher Genehmigung des Vermieters. Bei tragenden Wänden ist zusätzlich eine statische Prüfung nötig. Beim Auszug muss der Ursprungszustand wiederhergestellt werden, sofern nicht anders vereinbart.
