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Recht & Finanzen

Kleinunternehmerregelung

KleinunternehmerregelungEine steuerliche Vereinfachung, bei der keine Umsatzsteuer erhoben und abgeführt werden muss

2 Min. Lesezeit

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer. Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen – können aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Grenzen 2026

VoraussetzungGrenze
Umsatz im Vorjahr≤ 22.000 €
Voraussichtlicher Umsatz in 2026≤ 50.000 €

Beide Grenzen müssen erfüllt sein!

Ab 2025 gelten erhöhte Grenzen (zuvor: 17.500 € / 50.000 €)

Vorteile

Für den Unternehmer

  • ✅ Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • ✅ Einfachere Buchhaltung
  • ✅ Weniger Verwaltungsaufwand

Für den Privatkunden

  • ✅ Keine MwSt auf der Rechnung = günstiger

Nachteile

Für den Unternehmer

  • ❌ Kein Vorsteuerabzug bei Einkäufen
  • ❌ Hohe Investitionen werden teurer
  • ❌ Wirkt weniger professionell

Für gewerbliche Kunden

  • ❌ Kein Vorsteuerabzug aus der Rechnung
  • ❌ Weniger interessant für B2B

Beispiel

Ohne Kleinunternehmerregelung

PositionBetrag
Malerarbeiten netto500,00 €
+ 19% USt95,00 €
Rechnungsbetrag595,00 €

Der Maler führt 95 € an das Finanzamt ab.

Mit Kleinunternehmerregelung

PositionBetrag
Malerarbeiten500,00 €
Rechnungsbetrag500,00 €

Hinweis auf der Rechnung: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Wann lohnt sich Kleinunternehmerregelung?

Empfehlenswert

  • Geringe Umsätze
  • Hauptsächlich Privatkunden
  • Wenig Investitionen und Materialeinkauf
  • Nebenberufliche Tätigkeit

Nicht empfehlenswert

  • Hohe Investitionen geplant (Auto, Werkzeug)
  • Viel Materialeinkauf
  • Hauptsächlich Geschäftskunden

Vorsteuerabzug-Rechnung

EinkaufMit RegelbesteuerungAls Kleinunternehmer
Werkzeug netto1.000 €1.000 €
+ 19% USt190 €190 €
Kosten brutto1.190 €1.190 €
Vorsteuer zurück190 €0 €
Effektive Kosten1.000 €1.190 €

Auf Kleinunternehmerregelung verzichten?

Der Verzicht ist möglich und bindet für 5 Jahre:

  • Sinnvoll bei hohen Investitionen
  • Oder bei vielen gewerblichen Kunden
  • Antrag beim Finanzamt

Rechnung als Kleinunternehmer

Die Rechnung muss enthalten:

  • Alle üblichen Pflichtangaben
  • Kein Umsatzsteuerausweis
  • Hinweis auf § 19 UStG

Formulierung

"Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Tipps

  • Umsatzgrenze im Blick behalten
  • Bei Überschreitung: Im Folgejahr Regelbesteuerung
  • Nicht freiwillig auf Rechnung USt ausweisen (dann schulden!)
  • Bei Wachstumsplänen: Rechtzeitig verzichten