Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmerregelung – Eine steuerliche Vereinfachung, bei der keine Umsatzsteuer erhoben und abgeführt werden muss
2 Min. Lesezeit
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit Unternehmer mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer. Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und an das Finanzamt abführen – können aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Grenzen 2026
| Voraussetzung | Grenze |
|---|---|
| Umsatz im Vorjahr | ≤ 22.000 € |
| Voraussichtlicher Umsatz in 2026 | ≤ 50.000 € |
Beide Grenzen müssen erfüllt sein!
Ab 2025 gelten erhöhte Grenzen (zuvor: 17.500 € / 50.000 €)
Vorteile
Für den Unternehmer
- ✅ Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung
- ✅ Einfachere Buchhaltung
- ✅ Weniger Verwaltungsaufwand
Für den Privatkunden
- ✅ Keine MwSt auf der Rechnung = günstiger
Nachteile
Für den Unternehmer
- ❌ Kein Vorsteuerabzug bei Einkäufen
- ❌ Hohe Investitionen werden teurer
- ❌ Wirkt weniger professionell
Für gewerbliche Kunden
- ❌ Kein Vorsteuerabzug aus der Rechnung
- ❌ Weniger interessant für B2B
Beispiel
Ohne Kleinunternehmerregelung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Malerarbeiten netto | 500,00 € |
| + 19% USt | 95,00 € |
| Rechnungsbetrag | 595,00 € |
Der Maler führt 95 € an das Finanzamt ab.
Mit Kleinunternehmerregelung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Malerarbeiten | 500,00 € |
| Rechnungsbetrag | 500,00 € |
Hinweis auf der Rechnung: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Wann lohnt sich Kleinunternehmerregelung?
Empfehlenswert
- Geringe Umsätze
- Hauptsächlich Privatkunden
- Wenig Investitionen und Materialeinkauf
- Nebenberufliche Tätigkeit
Nicht empfehlenswert
- Hohe Investitionen geplant (Auto, Werkzeug)
- Viel Materialeinkauf
- Hauptsächlich Geschäftskunden
Vorsteuerabzug-Rechnung
| Einkauf | Mit Regelbesteuerung | Als Kleinunternehmer |
|---|---|---|
| Werkzeug netto | 1.000 € | 1.000 € |
| + 19% USt | 190 € | 190 € |
| Kosten brutto | 1.190 € | 1.190 € |
| Vorsteuer zurück | 190 € | 0 € |
| Effektive Kosten | 1.000 € | 1.190 € |
Auf Kleinunternehmerregelung verzichten?
Der Verzicht ist möglich und bindet für 5 Jahre:
- Sinnvoll bei hohen Investitionen
- Oder bei vielen gewerblichen Kunden
- Antrag beim Finanzamt
Rechnung als Kleinunternehmer
Die Rechnung muss enthalten:
- Alle üblichen Pflichtangaben
- Kein Umsatzsteuerausweis
- Hinweis auf § 19 UStG
Formulierung
"Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Tipps
- Umsatzgrenze im Blick behalten
- Bei Überschreitung: Im Folgejahr Regelbesteuerung
- Nicht freiwillig auf Rechnung USt ausweisen (dann schulden!)
- Bei Wachstumsplänen: Rechtzeitig verzichten