Zum Inhalt springen
Recht & Finanzen

Fallschutz

FallschutzTechnische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Abstürzen bei Arbeiten in der Höhe

2 Min. Lesezeit

Was ist Fallschutz?

Fallschutz umfasst sämtliche technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen, die Abstürze bei Arbeiten in der Höhe verhindern oder deren Folgen minimieren. Abstürze sind mit Abstand die häufigste tödliche Unfallursache im Baugewerbe — laut BG Bau sterben jährlich rund 30 Beschäftigte bei Absturzunfällen in Deutschland.

Rangfolge der Schutzmaßnahmen (STOP-Prinzip)

Die DGUV schreibt eine klare Hierarchie der Schutzmaßnahmen vor — individueller Schutz (PSAgA) ist immer die letzte Option:

PrioritätMaßnahmenartBeispieleWann einsetzen?
1 (höchste)S — SubstitutionArbeit vom Boden, HubarbeitsbühneImmer zuerst prüfen
2T — Technisch kollektivSchutzgeländer, Gerüst, AbsperrungWenn S nicht möglich
3O — OrganisatorischSicherungsposten, ZugangsbeschränkungErgänzend zu T
4 (letzte)P — Persönlich (PSAgA)Auffanggurt + Falldämpfer + AnschlagpunktNur wenn 1–3 nicht möglich

Grundsatz: Kollektive Maßnahmen haben immer Vorrang vor persönlichen. Ein Gerüst ist immer sicherer als ein Auffanggurt.

Absturzhöhen nach Vorschrift

Situation / NormAbsturzhöheErforderliche Maßnahme
Allgemein (DGUV R 100-001)> 1,0 mSchutzmaßnahmen erforderlich
Dacharbeiten (DGUV R 201-054)> 3,0 mGerüst oder PSAgA
Gerüste (TRBS 2121 Teil 1)> 2,0 mSeitenschutz (Geländer)
Öffnungen in Decken > 9 m²Jede HöheAbdeckung oder Absturzsicherung
Wasser / aggressive StoffeJede HöheImmer sichern
Verkehrswege auf Baustellen> 1,0 mUmwehrung (Geländer)

Fallschutz-Systeme im Detail

1. Schutzgeländer (kollektiv)

Das Standardsystem für die meisten Baustellen:

KomponenteAnforderung
Handlauf1,0 m Höhe (Dach: 1,0 m)
ZwischenholmIn halber Höhe (ca. 0,50 m)
Fußleiste15 cm Höhe (gegen herabfallende Teile)
MaterialStahl, Aluminium oder Holz (mind. Ø 48 mm)
BelastungMind. 300 N/m in jeder Richtung

2. Fangnetze (auffangend)

MerkmalAnforderung nach EN 1263
MaschenweiteMax. 100 mm
Netztiefe (Durchhang)Mind. 2,0 m unter Arbeitsebene
AuffanghöheMax. 6,0 m
RandverstärkungStahlseil Ø 6 mm
Max. Fläche200 m² (je Netzfeld)

3. PSAgA — Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

BestandteilNormFunktion
AuffanggurtEN 361Körperumschließendes Rückhaltesystem
VerbindungsmittelEN 354/355Seil/Band + Falldämpfer
AnschlageinrichtungEN 795Sicherer Befestigungspunkt (mind. 10 kN)
HöhensicherungsgerätEN 360Automatischer Rückzug mit Fangfunktion
Sicherungsseil (Steigschutz)EN 353An Leiter oder Schiene geführt

Achtung: Der Sturzraum unter dem Anschlagpunkt muss mindestens die Auffangweglänge (typisch 4,5–6,0 m) betragen — sonst schlägt die Person trotz PSAgA auf!

Pflichten des Unternehmers

PflichtGrundlageKonsequenz bei Verstoß
GefährdungsbeurteilungArbSchG § 5Bußgeld bis 25.000 €
Bereitstellung der AusrüstungArbSchG § 3Bußgeld + Regressansprüche
Unterweisung (vor Erstbenutzung)ArbSchG § 12Bußgeld bis 5.000 €
Jährliche UnterweisungDGUV V1 § 4Bußgeld
Jährliche PSAgA-PrüfungDGUV V1 § 3Bußgeld + Haftung bei Unfall
RettungskonzeptDGUV R 112-198Haftung bei verzögerter Rettung

Wichtig: Auch Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter sind verpflichtet, Fallschutz-Maßnahmen zu ergreifen — die DGUV-Vorschriften gelten für alle Versicherten.

Kosten für Fallschutz-Systeme

SystemKosten (Richtwerte 2026)Einsatz
Dachgerüst (Miete)8–15 €/m² pro MonatDacharbeiten
Fassadengerüst (Miete)6–12 €/m² pro MonatFassade, Fenster
PSAgA-Set (Kauf)200–600 € pro PersonIndividuelle Sicherung
Fangnetz (Kauf)2–5 €/m²Dachflächen
Sekuranten (dauerhaft)80–200 € pro Stück + MontageDauerhafte Anschlagpunkte
Sicherheitsdachharken50–100 € pro StückSteildächer

Prüffristen

AusrüstungIntervallDurch wen?
PSAgA (Auffanggurt, Verbindungsmittel)Jährlich + vor jeder BenutzungBefähigte Person (sachkundiger Prüfer)
GerüsteVor Benutzung + alle 3 MonateBefähigte Person nach TRBS 2121
FangnetzeVor Benutzung + regelmäßigSachkundiger nach EN 1263
Anschlagpunkte (Sekuranten)JährlichSachkundiger nach EN 795

Nach einem Auffangstoß müssen Gurt und Verbindungsmittel sofort aus dem Verkehr gezogen und durch den Hersteller geprüft werden!

Häufige Fehler auf Baustellen

FehlerKonsequenzRichtig machen
PSAgA ohne UnterweisungFehlbedienung, HaftungUnterweisung vor Erstbenutzung, jährlich wiederholen
Anschlagpunkt nicht geprüftVersagen im SturzfallNur geprüfte Punkte mit mind. 10 kN verwenden
Sturzraum zu geringAufschlag trotz PSAgASturzraumberechnung vor Arbeitsbeginn
Geländer ohne FußleisteHerabfallende GegenständeImmer 3-teiligen Seitenschutz montieren
Ungesicherte DachöffnungenAbsturzgefahrSofort abdecken oder umwehren
Kein RettungskonzeptHängetrauma bei AuffangRettung innerhalb 20 Minuten planen

Hängetrauma: Die unterschätzte Gefahr

Nach einem aufgefangenen Sturz mit Auffanggurt droht das Hängetrauma (orthostatischer Schock): Durch die Compression der Gurtbänder in den Beinen staut sich das Blut — nach 20–30 Minuten kann dies lebensbedrohlich werden.

Deshalb gilt: Jede Baustelle mit PSAgA-Einsatz braucht ein Rettungskonzept mit einer Zeitvorgabe von max. 20 Minuten bis zur Befreiung.

👷‍♂️

Meister-Tipp

Fallschutz ist der Bereich, bei dem ich am meisten Verstöße sehe. „Ich war nur kurz oben" — das höre ich ständig. Aber ein Absturz aus 3 Metern reicht für schwere Verletzungen oder den Tod. Mein dringender Rat: Investieren Sie in vernünftige PSAgA-Sets (300–400 € pro Person), unterweisen Sie Ihre Leute und dokumentieren Sie das. Im Ernstfall schützt Sie das vor der Haftung. Und planen Sie bei Dacharbeiten den Gerüstaufbau von Anfang an mit ein — das Gerüst muss vor dem ersten Handwerker auf dem Dach stehen, nicht danach.

Häufige Fragen zu Fallschutz

Ab welcher Höhe ist Fallschutz Pflicht?
Nach DGUV Regel 100-001 ist Fallschutz grundsätzlich ab einer Absturzhöhe von 1,0 m erforderlich. Bei Dacharbeiten gilt die Pflicht ab 3,0 m, bei Gerüsten ab 2,0 m (TRBS 2121). Öffnungen in Geschossdecken müssen unabhängig von der Höhe gesichert werden, sobald sie größer als 9 m² sind.
Was ist PSAgA?
PSAgA steht für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie besteht aus einem Auffanggurt (EN 361), einem Verbindungsmittel mit Falldämpfer (EN 355) und einem Anschlagpunkt (EN 795). PSAgA ist immer die letzte Option — nur wenn kollektive Maßnahmen wie Geländer oder Netze nicht möglich sind.
Wer haftet bei fehlendem Fallschutz?
Der Unternehmer (Arbeitgeber) haftet für die Bereitstellung und Kontrolle des Fallschutzes. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 €, bei Unfällen mit Personenschaden auch strafrechtliche Konsequenzen (fahrlässige Körperverletzung). Die BG Bau kann zusätzlich Baustellen stilllegen.
Welche Fallschutz-Systeme gibt es?
Fallschutz wird in vier Kategorien eingeteilt: 1. Vermeidung (Arbeit vom Boden), 2. Kollektiver technischer Schutz (Geländer, Absperrung), 3. Auffangende Systeme (Schutznetze, Fanggerüste), 4. Individuelle Systeme (PSAgA mit Auffanggurt). Kollektive Maßnahmen haben immer Vorrang vor individuellen.
Wie oft muss Fallschutz-Ausrüstung geprüft werden?
PSAgA muss mindestens einmal jährlich von einer befähigten Person (sachkundiger Prüfer) geprüft werden. Vor jeder Benutzung ist eine Sichtprüfung durch den Anwender vorgeschrieben. Nach einem Auffangstoß muss die gesamte Ausrüstung sofort aus dem Verkehr gezogen und geprüft werden.

Relevante Gewerke