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Bautechnik

Handlauf

HandlaufGriffleiste an Treppen und Rampen zur sicheren Fortbewegung – nach DIN 18065 vorgeschrieben

1 Min. Lesezeit

Was ist ein Handlauf?

Ein Handlauf ist eine Griffleiste an Treppen, Rampen und Brüstungen, die Halt und Sicherheit bietet. Nach DIN 18065 ist er ab 3 Stufen vorgeschrieben.

Vorschriften (DIN 18065)

RegelungAnforderung
PflichtAb 3 Stufen
Höhe80–115 cm (Standard: 90 cm)
Durchmesser30–45 mm (greifbar)
Überstand30 cm über erste/letzte Stufe
BeidseitigAb 1,50 m Treppenlaufbreite
Barrierefreier Handlauf85 cm + zweiter bei 65 cm

Materialien und Kosten

MaterialPreis pro lfmPflege
Edelstahl60–150 €Gering
Holz (Buche)30–80 €Mittel
Holz (Eiche)50–120 €Mittel
Aluminium40–100 €Gering
Kunststoff (PVC)15–40 €Gering
Seil/Tau20–50 €Mittel

Häufige Fragen zu Handlauf

Ab wie vielen Stufen braucht man einen Handlauf?
Nach DIN 18065 ist ein Handlauf ab 3 Stufen vorgeschrieben. Ab 1,50 m Treppenlaufbreite sind beidseitig Handläufe erforderlich.
Welche Höhe muss ein Handlauf haben?
Standard: 90 cm über Stufenvorderkante. Barrierefreie Variante: zusätzlich ein zweiter Handlauf in 65 cm Höhe.

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