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Tischler / Schreiner

Tischler beauftragen: Checkliste für Möbel & Innenausbau

Tischler beauftragen: 7-Schritte-Checkliste für Einbauschränke, Küchen, Türen und Maßmöbel – mit Tipps zur Planung, Materialwahl und Abnahme.

8 Min Lesezeit
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Sie möchten einen Tischler beauftragen und sicherstellen, dass alles reibungslos läuft? Mit dieser Checkliste vermeiden Sie typische Fehler und behalten den Überblick.

7-Schritte-Checkliste: Tischler beauftragen

1 Erstgespräch und Raumaufnahme

Wünsche, Budget und Zeitrahmen besprechen. Genaueste Raummaße vom Tischler aufnehmen lassen.

2 Material und Design klären

Holzart (Massiv, Furnier, MDF), Oberfläche (geölt, lackiert), Beschläge, Griffform festlegen.

3 Technische Zeichnung prüfen

Maßgenaue Zeichnung oder 3D-Visualisierung einfordern. Alle Details (Schubladen, Beleuchtung, Rückwand) klären.

4 Angebot vergleichen

3 Angebote mit identischem Leistungsumfang einholen. Auf Positionen achten: Material, Arbeit, Montage, Lieferung.

5 Vertrag und Zeitplan

Schriftlicher Werkvertrag mit Festpreis, Fertigstellungstermin, Zahlungsplan und Gewährleistung.

6 Fertigung begleiten

Zwischenabnahme in der Werkstatt vereinbaren. Oberfläche und Beschläge vor der Montage prüfen.

7 Endabnahme

Passung, Funktion (Türen, Schubladen), Oberfläche und Farbe kontrollieren. Mängel sofort schriftlich reklamieren.

Häufige Fehler vermeiden

  • ❌ Keine exakte Raumvermessung (Altbauten: Wände sind nie rechtwinklig!)
  • ❌ Budget nicht vorab kommunizieren – führt zu Enttäuschung bei beiden Seiten
  • ❌ Mündliche Vereinbarungen statt schriftlicher Vertrag
  • ❌ Restmaterialien nicht für Nacharbeiten aufheben lassen

Wichtige Dokumente

  • 📄 Aufmaßprotokoll
  • 📄 Technische Zeichnung / 3D-Visualisierung
  • 📄 Schriftliches Angebot mit Materialliste
  • 📄 Werkvertrag mit AGB
  • 📄 Abnahmeprotokoll

Häufige Fragen

Wie lange im Voraus sollte ich einen Tischler beauftragen?

6–12 Wochen für Standardmöbel. 3–6 Monate für Küchen oder komplexe Einbauten. In der Hochsaison (Frühling) entsprechend länger.

Was darf ich bei Mängeln tun?

Mängel sofort schriftlich (Fotos!) melden. Der Tischler hat das Recht auf Nachbesserung. Erst danach können Sie Minderung oder Schadenersatz fordern.

Erfahren Sie mehr über Tischler– Leistungen, Kosten & Tipps. Nutzen Sie unseren Stundenlohnrechner zur Kalkulation.