Tischler / Schreiner
Tischler beauftragen: Checkliste für Möbel & Innenausbau
Tischler beauftragen: 7-Schritte-Checkliste für Einbauschränke, Küchen, Türen und Maßmöbel – mit Tipps zur Planung, Materialwahl und Abnahme.
Sie möchten einen Tischler beauftragen und sicherstellen, dass alles reibungslos läuft? Mit dieser Checkliste vermeiden Sie typische Fehler und behalten den Überblick.
7-Schritte-Checkliste: Tischler beauftragen
1 Erstgespräch und Raumaufnahme
Wünsche, Budget und Zeitrahmen besprechen. Genaueste Raummaße vom Tischler aufnehmen lassen.
2 Material und Design klären
Holzart (Massiv, Furnier, MDF), Oberfläche (geölt, lackiert), Beschläge, Griffform festlegen.
3 Technische Zeichnung prüfen
Maßgenaue Zeichnung oder 3D-Visualisierung einfordern. Alle Details (Schubladen, Beleuchtung, Rückwand) klären.
4 Angebot vergleichen
3 Angebote mit identischem Leistungsumfang einholen. Auf Positionen achten: Material, Arbeit, Montage, Lieferung.
5 Vertrag und Zeitplan
Schriftlicher Werkvertrag mit Festpreis, Fertigstellungstermin, Zahlungsplan und Gewährleistung.
6 Fertigung begleiten
Zwischenabnahme in der Werkstatt vereinbaren. Oberfläche und Beschläge vor der Montage prüfen.
7 Endabnahme
Passung, Funktion (Türen, Schubladen), Oberfläche und Farbe kontrollieren. Mängel sofort schriftlich reklamieren.
Häufige Fehler vermeiden
- ❌ Keine exakte Raumvermessung (Altbauten: Wände sind nie rechtwinklig!)
- ❌ Budget nicht vorab kommunizieren – führt zu Enttäuschung bei beiden Seiten
- ❌ Mündliche Vereinbarungen statt schriftlicher Vertrag
- ❌ Restmaterialien nicht für Nacharbeiten aufheben lassen
Wichtige Dokumente
- 📄 Aufmaßprotokoll
- 📄 Technische Zeichnung / 3D-Visualisierung
- 📄 Schriftliches Angebot mit Materialliste
- 📄 Werkvertrag mit AGB
- 📄 Abnahmeprotokoll
Häufige Fragen
Wie lange im Voraus sollte ich einen Tischler beauftragen?
6–12 Wochen für Standardmöbel. 3–6 Monate für Küchen oder komplexe Einbauten. In der Hochsaison (Frühling) entsprechend länger.
Was darf ich bei Mängeln tun?
Mängel sofort schriftlich (Fotos!) melden. Der Tischler hat das Recht auf Nachbesserung. Erst danach können Sie Minderung oder Schadenersatz fordern.
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