Zum Inhalt springen
Recht & Finanzen

Steuerbonus Handwerkerleistungen

Steuerbonus HandwerkerleistungenDie Möglichkeit, Handwerkerkosten für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von der Steuer abzusetzen

1 Min. Lesezeit

Was ist der Steuerbonus für Handwerkerleistungen?

Nach § 35a Abs. 3 EStG können Privatpersonen 20% der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen direkt von der Einkommensteuer abziehen – maximal 1.200 € pro Jahr.

So funktioniert es

PositionBerechnung
Handwerkerrechnung (Arbeitskosten)6.000 €
Davon 20%1.200 €
Steuerersparnis1.200 €

Die Ersparnis ist keine Absetzung vom Einkommen, sondern eine direkte Steuerermäßigung!

Voraussetzungen

  • Selbst genutzte Wohnung (auch Zweitwohnung)
  • Renovierung, Erhaltung, Modernisierung
  • Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten
  • Unbare Zahlung (Überweisung)
  • Privater Haushalt (nicht gewerblich)

Was ist absetzbar?

Arbeitskosten ✅

  • Lohnkosten
  • Fahrtkosten
  • Maschinenkosten (soweit der Arbeit zuzuordnen)

Materialkosten ❌

  • Material ist nicht absetzbar
  • Daher: Arbeitskosten auf Rechnung separat ausweisen!

Absetzbare Handwerkerleistungen (Beispiele)

Im Haus/Wohnung

  • Malerarbeiten
  • Bodenverlegung
  • Sanitärinstallation
  • Elektroarbeiten
  • Fenster-/Türreparatur
  • Heizungswartung

Außen

  • Fassadenanstrich
  • Dachreparatur
  • Pflasterarbeiten
  • Zaunarbeiten

Gartenarbeiten

  • Gartenpflege
  • Baumpflege
  • Rasenmähen

Nicht absetzbar

  • Neubaumaßnahmen (Erstherstellung)
  • Öffentlich geförderte Maßnahmen (BAFA, KfW)
  • Schornsteinfeger-Kehrgebühr (aber Messgebühren teilweise)
  • Gutachterkosten
  • Material

Rechnungsanforderungen

Die Rechnung muss enthalten:

  1. Name und Anschrift des Handwerkers
  2. Leistungsbeschreibung
  3. Ausgewiesene Arbeitskosten (separat!)
  4. Datum der Leistung

Beispiel-Formulierung auf der Rechnung

Malerarbeiten Wohnzimmer
Material (Farbe, Abdeckung):      350,00 €
Arbeitslohn:                       800,00 €
Fahrtkosten:                        50,00 €
--------------------------------------------
Arbeitskosten gesamt:              850,00 €
Gesamtbetrag netto:              1.200,00 €
+ 19% USt:                         228,00 €
Rechnungsbetrag brutto:          1.428,00 €

Zahlung

  • Nur Überweisung – keine Barzahlung!
  • Kontoauszug als Nachweis aufbewahren
  • Zahlung im Jahr der Leistung

Kombination mit anderen Förderungen

FörderungKombinierbar?
BAFA-Zuschuss❌ Nicht auf gleiche Maßnahme
KfW-Kredit❌ Nicht auf gleiche Maßnahme
Handwerkerbonus (§ 35a)– (ist selbst die Förderung)
Keine Förderung✅ Steuerbonus nutzen

Tipps

  • Arbeitskosten immer separat ausweisen lassen
  • Zahlungsbeleg aufbewahren
  • Mehrere kleinere Aufträge = 1.200 €-Grenze beachten
  • Bei größeren Maßnahmen: BAFA/KfW oft attraktiver