Steuerbonus Handwerkerleistungen
Steuerbonus Handwerkerleistungen – Die Möglichkeit, Handwerkerkosten für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von der Steuer abzusetzen
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Was ist der Steuerbonus für Handwerkerleistungen?
Nach § 35a Abs. 3 EStG können Privatpersonen 20% der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen direkt von der Einkommensteuer abziehen – maximal 1.200 € pro Jahr.
So funktioniert es
| Position | Berechnung |
|---|---|
| [Handwerkerrechnung](/lexikon/handwerkerrechnung-pruefen) (Arbeitskosten) | 6.000 € |
| Davon 20% | 1.200 € |
| Steuerersparnis | 1.200 € |
Die Ersparnis ist keine Absetzung vom Einkommen, sondern eine direkte Steuerermäßigung!
Voraussetzungen
- Selbst genutzte Wohnung (auch Zweitwohnung)
- Renovierung, Erhaltung, Modernisierung
- Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten
- Unbare Zahlung (Überweisung)
- Privater Haushalt (nicht gewerblich)
Was ist absetzbar?
Arbeitskosten ✅
- Lohnkosten
- Fahrtkosten
- Maschinenkosten (soweit der Arbeit zuzuordnen)
Materialkosten ❌
- Material ist nicht absetzbar
- Daher: Arbeitskosten auf Rechnung separat ausweisen!
Absetzbare Handwerkerleistungen (Beispiele)
Im Haus/Wohnung
- Malerarbeiten
- Bodenverlegung
- Sanitärinstallation
- Elektroarbeiten
- Fenster-/Türreparatur
- Heizungswartung
Außen
- Fassadenanstrich
- Dachreparatur
- Pflasterarbeiten
- Zaunarbeiten
Gartenarbeiten
- Gartenpflege
- Baumpflege
- Rasenmähen
Nicht absetzbar
- Neubaumaßnahmen (Erstherstellung)
- Öffentlich geförderte Maßnahmen (BAFA, KfW)
- Schornsteinfeger-Kehrgebühr (aber Messgebühren teilweise)
- Gutachterkosten
- Material
Rechnungsanforderungen
Die Rechnung muss enthalten:
- Name und Anschrift des Handwerkers
- Leistungsbeschreibung
- Ausgewiesene Arbeitskosten (separat!)
- Datum der Leistung
Beispiel-Formulierung auf der Rechnung
Malerarbeiten Wohnzimmer
Material (Farbe, Abdeckung): 350,00 €
Arbeitslohn: 800,00 €
Fahrtkosten: 50,00 €
--------------------------------------------
Arbeitskosten gesamt: 850,00 €
Gesamtbetrag netto: 1.200,00 €
+ 19% USt: 228,00 €
Rechnungsbetrag brutto: 1.428,00 €
Zahlung
- Nur Überweisung – keine Barzahlung!
- Kontoauszug als Nachweis aufbewahren
- Zahlung im Jahr der Leistung
Kombination mit anderen Förderungen
| Förderung | Kombinierbar? |
|---|---|
| BAFA-Zuschuss | ❌ Nicht auf gleiche Maßnahme |
| KfW-Kredit | ❌ Nicht auf gleiche Maßnahme |
| Handwerkerbonus (§ 35a) | – (ist selbst die Förderung) |
| Keine Förderung | ✅ Steuerbonus nutzen |
Tipps
- Arbeitskosten immer separat ausweisen lassen
- Zahlungsbeleg aufbewahren
- Mehrere kleinere Aufträge = 1.200 €-Grenze beachten
- Bei größeren Maßnahmen: BAFA/KfW oft attraktiver
Häufige Fragen zu Steuerbonus Handwerkerleistungen
Was ist ein Steuerbonus Handwerkerleistungen?
Ein Steuerbonus Handwerkerleistungen ist die Möglichkeit, Handwerkerkosten für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von der Steuer abzusetzen. Für Handwerksbetriebe und Auftraggeber ist das Verständnis von Steuerbonus Handwerkerleistungen essentiell, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.
Was kostet ein Steuerbonus Handwerkerleistungen?
Die Kosten für ein Steuerbonus Handwerkerleistungen hängen von Material, Umfang und regionalen Preisunterschieden ab. Für eine genaue Kalkulation empfiehlt sich ein Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb. Privatkunden können die Arbeitskosten ggf. als Handwerkerleistung steuerlich absetzen.
Welche Arten von Steuerbonus Handwerkerleistungen gibt es?
Es gibt verschiedene Varianten von Steuerbonus Handwerkerleistungen, die sich in Material, Leistungsfähigkeit und Einsatzbereich unterscheiden. Die Wahl der richtigen Variante hängt von den spezifischen Anforderungen des Projekts, dem Budget und den geltenden Normen ab. Ein Fachbetrieb berät zur optimalen Lösung.
Worauf muss man bei Steuerbonus Handwerkerleistungen achten?
Bei Steuerbonus Handwerkerleistungen sollte auf fachgerechte Ausführung, Einhaltung der geltenden Normen und Verwendung qualitativ hochwertiger Materialien geachtet werden. Es empfiehlt sich, einen qualifizierten Fachbetrieb zu beauftragen und Angebote zu vergleichen. Dokumentieren Sie alle Arbeiten für eventuelle Gewährleistungsansprüche.
