Steuerbonus Handwerkerleistungen
Steuerbonus Handwerkerleistungen – Die Möglichkeit, Handwerkerkosten für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von der Steuer abzusetzen
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Was ist der Steuerbonus für Handwerkerleistungen?
Nach § 35a Abs. 3 EStG können Privatpersonen 20% der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen direkt von der Einkommensteuer abziehen – maximal 1.200 € pro Jahr.
So funktioniert es
| Position | Berechnung |
|---|---|
| Handwerkerrechnung (Arbeitskosten) | 6.000 € |
| Davon 20% | 1.200 € |
| Steuerersparnis | 1.200 € |
Die Ersparnis ist keine Absetzung vom Einkommen, sondern eine direkte Steuerermäßigung!
Voraussetzungen
- Selbst genutzte Wohnung (auch Zweitwohnung)
- Renovierung, Erhaltung, Modernisierung
- Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten
- Unbare Zahlung (Überweisung)
- Privater Haushalt (nicht gewerblich)
Was ist absetzbar?
Arbeitskosten ✅
- Lohnkosten
- Fahrtkosten
- Maschinenkosten (soweit der Arbeit zuzuordnen)
Materialkosten ❌
- Material ist nicht absetzbar
- Daher: Arbeitskosten auf Rechnung separat ausweisen!
Absetzbare Handwerkerleistungen (Beispiele)
Im Haus/Wohnung
- Malerarbeiten
- Bodenverlegung
- Sanitärinstallation
- Elektroarbeiten
- Fenster-/Türreparatur
- Heizungswartung
Außen
- Fassadenanstrich
- Dachreparatur
- Pflasterarbeiten
- Zaunarbeiten
Gartenarbeiten
- Gartenpflege
- Baumpflege
- Rasenmähen
Nicht absetzbar
- Neubaumaßnahmen (Erstherstellung)
- Öffentlich geförderte Maßnahmen (BAFA, KfW)
- Schornsteinfeger-Kehrgebühr (aber Messgebühren teilweise)
- Gutachterkosten
- Material
Rechnungsanforderungen
Die Rechnung muss enthalten:
- Name und Anschrift des Handwerkers
- Leistungsbeschreibung
- Ausgewiesene Arbeitskosten (separat!)
- Datum der Leistung
Beispiel-Formulierung auf der Rechnung
Malerarbeiten Wohnzimmer
Material (Farbe, Abdeckung): 350,00 €
Arbeitslohn: 800,00 €
Fahrtkosten: 50,00 €
--------------------------------------------
Arbeitskosten gesamt: 850,00 €
Gesamtbetrag netto: 1.200,00 €
+ 19% USt: 228,00 €
Rechnungsbetrag brutto: 1.428,00 €
Zahlung
- Nur Überweisung – keine Barzahlung!
- Kontoauszug als Nachweis aufbewahren
- Zahlung im Jahr der Leistung
Kombination mit anderen Förderungen
| Förderung | Kombinierbar? |
|---|---|
| BAFA-Zuschuss | ❌ Nicht auf gleiche Maßnahme |
| KfW-Kredit | ❌ Nicht auf gleiche Maßnahme |
| Handwerkerbonus (§ 35a) | – (ist selbst die Förderung) |
| Keine Förderung | ✅ Steuerbonus nutzen |
Tipps
- Arbeitskosten immer separat ausweisen lassen
- Zahlungsbeleg aufbewahren
- Mehrere kleinere Aufträge = 1.200 €-Grenze beachten
- Bei größeren Maßnahmen: BAFA/KfW oft attraktiver