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Kfz (Karosserie & Fahrzeugbau)

Kfz-Werkstatt beauftragen: Checkliste für Reparatur

Kfz-Werkstatt beauftragen: 7-Schritte-Checkliste für Auto-Reparatur, Inspektion und HU – mit Tipps zu Kostenvoranschlag und Gewährleistung.

8 Min Lesezeit
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Sie möchten einen Kfz-Werkstatt beauftragen und sicherstellen, dass alles reibungslos läuft? Mit dieser Checkliste vermeiden Sie typische Fehler und behalten den Überblick.

7-Schritte-Checkliste: Kfz-Werkstatt beauftragen

1 Problem schildern

Symptome möglichst genau beschreiben: Wann tritt das Problem auf? Welches Geräusch? Bei welcher Geschwindigkeit? Fehlerspeicher auslesen lassen.

2 Kostenvoranschlag einholen

Schriftlichen KVA anfordern – kostenlos oder gegen geringe Gebühr. KVA darf max. 15–20 % überschritten werden (Toleranzgrenze).

3 Werkstatt-Vergleich

Vertragswerkstatt (teurer, Original-Teile) vs. freie Werkstatt (günstiger, gleichwertige Teile). Bei Garantie-Fahrzeugen: Vertragswerkstatt prüfen.

4 Altteile-Recht

Sie haben das Recht, ausgebaute Altteile zurückzuverlangen. Verlangen Sie sie zum Nachweis der tatsächlich durchgeführten Arbeiten.

5 Reparaturfreigabe

Bei zusätzlich entdeckten Mängeln: Werkstatt muss VOR Reparatur Ihr Einverständnis einholen. Nie Blanko-Freigaben erteilen.

6 Rechnung prüfen

Arbeitslohn (Stundensatz × AW), Ersatzteile (Teile-Nr.), Kleinmaterial separat aufgeführt? Vergleich mit KVA.

7 Gewährleistung

2 Jahre Gewährleistung auf Reparaturarbeiten. Bei Mängeln: Werkstatt muss nachbessern. Fahrzeug nicht bei anderem Betrieb nacharbeiten lassen, solange Gewährleistung läuft.

Häufige Fehler vermeiden

  • ❌ Ohne Kostenvoranschlag reparieren lassen
  • ❌ Blanko-Reparaturfreigabe („Machen Sie alles, was nötig ist")
  • ❌ Altteile nicht zurückverlangen (Kontrolle unmöglich)
  • ❌ Mängelrüge nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist einreichen

Wichtige Dokumente

  • 📄 Schriftlicher Kostenvoranschlag
  • 📄 Reparaturauftrag mit Leistungsumfang
  • 📄 Rechnung mit Teile-Nummer und Arbeitswerten
  • 📄 Altteile (physisch)
  • 📄 Garantienachweis (bei Garantiearbeiten)

Häufige Fragen

Darf die Werkstatt mehr berechnen als im Kostenvoranschlag?

Ja, aber nur bis max. 15–20 % über dem KVA. Darüber hinaus muss die Werkstatt Sie informieren und Ihre Zustimmung einholen (§ 650 BGB).

Muss ich in die Vertragswerkstatt?

Nein. Laut EU-GVO dürfen Sie jede Werkstatt wählen, ohne die Herstellergarantie zu verlieren – solange gleichwertige Teile und Verfahren verwendet werden.

Erfahren Sie mehr über Kfz-Werkstatt– Leistungen, Kosten & Tipps. Nutzen Sie unseren Stundenlohnrechner zur Kalkulation.