Kfz (Karosserie & Fahrzeugbau)
Kfz-Werkstatt beauftragen: Checkliste für Reparatur
Kfz-Werkstatt beauftragen: 7-Schritte-Checkliste für Auto-Reparatur, Inspektion und HU – mit Tipps zu Kostenvoranschlag und Gewährleistung.
Sie möchten einen Kfz-Werkstatt beauftragen und sicherstellen, dass alles reibungslos läuft? Mit dieser Checkliste vermeiden Sie typische Fehler und behalten den Überblick.
7-Schritte-Checkliste: Kfz-Werkstatt beauftragen
1 Problem schildern
Symptome möglichst genau beschreiben: Wann tritt das Problem auf? Welches Geräusch? Bei welcher Geschwindigkeit? Fehlerspeicher auslesen lassen.
2 Kostenvoranschlag einholen
Schriftlichen KVA anfordern – kostenlos oder gegen geringe Gebühr. KVA darf max. 15–20 % überschritten werden (Toleranzgrenze).
3 Werkstatt-Vergleich
Vertragswerkstatt (teurer, Original-Teile) vs. freie Werkstatt (günstiger, gleichwertige Teile). Bei Garantie-Fahrzeugen: Vertragswerkstatt prüfen.
4 Altteile-Recht
Sie haben das Recht, ausgebaute Altteile zurückzuverlangen. Verlangen Sie sie zum Nachweis der tatsächlich durchgeführten Arbeiten.
5 Reparaturfreigabe
Bei zusätzlich entdeckten Mängeln: Werkstatt muss VOR Reparatur Ihr Einverständnis einholen. Nie Blanko-Freigaben erteilen.
6 Rechnung prüfen
Arbeitslohn (Stundensatz × AW), Ersatzteile (Teile-Nr.), Kleinmaterial separat aufgeführt? Vergleich mit KVA.
7 Gewährleistung
2 Jahre Gewährleistung auf Reparaturarbeiten. Bei Mängeln: Werkstatt muss nachbessern. Fahrzeug nicht bei anderem Betrieb nacharbeiten lassen, solange Gewährleistung läuft.
Häufige Fehler vermeiden
- ❌ Ohne Kostenvoranschlag reparieren lassen
- ❌ Blanko-Reparaturfreigabe („Machen Sie alles, was nötig ist")
- ❌ Altteile nicht zurückverlangen (Kontrolle unmöglich)
- ❌ Mängelrüge nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist einreichen
Wichtige Dokumente
- 📄 Schriftlicher Kostenvoranschlag
- 📄 Reparaturauftrag mit Leistungsumfang
- 📄 Rechnung mit Teile-Nummer und Arbeitswerten
- 📄 Altteile (physisch)
- 📄 Garantienachweis (bei Garantiearbeiten)
Häufige Fragen
Darf die Werkstatt mehr berechnen als im Kostenvoranschlag?
Ja, aber nur bis max. 15–20 % über dem KVA. Darüber hinaus muss die Werkstatt Sie informieren und Ihre Zustimmung einholen (§ 650 BGB).
Muss ich in die Vertragswerkstatt?
Nein. Laut EU-GVO dürfen Sie jede Werkstatt wählen, ohne die Herstellergarantie zu verlieren – solange gleichwertige Teile und Verfahren verwendet werden.
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