Bauleitung & Projektmanagement
Bauleiter beauftragen: Checkliste für Bauherren
Bauleiter beauftragen: 7-Schritte-Checkliste für Bauüberwachung – von Qualifikation über Honorar bis Bauabnahme.
Sie möchten einen Bauleitung beauftragen und sicherstellen, dass alles reibungslos läuft? Mit dieser Checkliste vermeiden Sie typische Fehler und behalten den Überblick.
7-Schritte-Checkliste: Bauleitung beauftragen
1 Bedarf klären
Vollständige Bauleitung (§ 56 HOAI, LP 8) oder nur Bauüberwachung? Neubau, Umbau oder Sanierung?
2 Qualifikation prüfen
Bauvorlageberechtigter Ingenieur? Mitgliedschaft in Ingenieurkammer? Referenzprojekte ähnlicher Größe?
3 Honorar verhandeln
HOAI-Empfehlung: 2–5 % der Bausumme. Pauschale oder nach Aufwand? Nebenkosten (Fahrt, Telefon) klären.
4 Vertrag formulieren
Leistungsumfang, Baustellenbesuche (mind. 2×/Woche), Bautagebuch-Pflicht, Haftpflicht, Honorar.
5 Bautagebuch führen
Bauleiter muss täglich dokumentieren: Wetter, anwesende Gewerke, Fortschritt, Mängel, Fotos.
6 Mängelmanagement
Mängelliste führen, Fristen setzen, Nachbesserung kontrollieren. Vor Abnahme: alle Mängel beseitigt?
7 Bauabnahme
Förmliche Abnahme mit Protokoll. Restmängel dokumentieren. Sicherheitseinbehalt vereinbaren (5 % der Schlussrechnung).
Häufige Fehler vermeiden
- ❌ Bauleiter erst nach Baubeginn beauftragen (Fehler in der Rohbauphase sind die teuersten)
- ❌ Kein schriftliches Bautagebuch verlangen
- ❌ Auf unabhängige Bauleitung verzichten (Generalunternehmer kontrolliert sich selbst)
- ❌ Förmliche Abnahme vergessen (Beweislastumkehr!)
Wichtige Dokumente
- 📄 Bauleitungsvertrag
- 📄 Bautagebuch
- 📄 Mängelliste mit Fotodokumentation
- 📄 Abnahmeprotokoll
- 📄 Berufshaftpflicht-Nachweis des Bauleiters
Häufige Fragen
Was kostet ein Bauleiter?
2–5 % der Bausumme (netto). Bei einem Einfamilienhaus (300.000 €): ca. 6.000–15.000 €. Die Investition spart meist ein Vielfaches an vermiedenen Baumängeln.
Brauche ich bei einem Generalunternehmer trotzdem einen Bauleiter?
Unbedingt empfohlen: Ein unabhängiger Bausachverständiger prüft die Arbeit des GU. Der GU-eigene Bauleiter ist nicht Ihr Interessenvertreter.
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